Tierrechtsorganisation PETA stellt Anzeige gegen Reiter der „Roten Funken“.
Die Tierschutzorganisation PETA ist auch schon seit Jahren am Start, wenn es um die Abschaffung der Pferde im Rosenmontagszug geht. PETA hat von vielen prominenten Menschen Unterschriften gegen den Einsatz der Pferde im Karneval gesammelt, mit dem NTK und der DJGT zusammen eine Pressekonferenz 2020 veranstaltet und nun auch eine Anzeige gegen einen Reiter der roten Funken gestellt, dessen Pferd während der gesamten Zugstrecke eng gebunden (Rollkur/ Hyperflexion) geritten wurde.
Rosenmontagszug 2020 – Stadt Köln handelt grob fahrlässig!
Einladung zur Online-Pressekonferenz am 29.10.2020: Pferde im Kölner
Rosenmontagszug 2020 – Stadt Köln handelt grob fahrlässig!
Die Organisationen bzw. Vereine Netzwerk für Tiere Köln, Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. und PETA Deutschland e.V. stellen die festgestellten und dokumentierten Missstände des Pferdeeinsatzes beim Kölner Rosenmontagszug 2020 sowie den Stand der sechs bei der Stadt Köln erstatteten Anzeigen vor. Wir beziehen uns dabei auf unsere vorherige Pressemeldung vom 02.10.2020. Die Stadt Köln hat fünf der sechs gestellten Anzeigen mit einer unseres Erachtens nicht tragfähigen juristischen Begründung abgewiesen. Mit ihrer Entscheidung, den Pferdeeinsatz bei künftigen Umzügen grundsätzlich weiterhin zuzulassen, handeln die Verantwortlichen aus Sicht der Tierschutzorganisationen grob fahrlässig, missachten das Tierschutzrecht und riskieren die Gesundheit und das Leben von Mensch und Tier. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Stadt Köln das Leid der Pferde nicht erkennen will.

Die Pressekonferenz findet coronabedingt online als Live-Stream über YouTube statt. Bitte schalten Sie am 29.10.2020 um 10:00 Uhr auf den YouTube-Kanal „Netzwerk für Tiere Köln“. Den Link hierzu können Sie bei Interesse gerne über die u. a. Mailadresse anfragen. Wenn Sie sich als Benutzer bei YouTube anmelden, können Sie dann auch über die Chatfunktion schriftliche Fragen stellen, die am Ende der Pressekonferenz beantwortet werden.
Interessierten Journalisten bieten wir zusätzlich an, direkt im Anschluss an den Live-Stream in einer eigenständigen Zoom-Sitzung für weitere Fragen zur Verfügung zu stehen. Bitte melden Sie sich hierfür per Mail unter presse@netzwerk-fuer-tiere-koeln.de an. Sie erhalten dann von uns unmittelbar nach Beendigung des Live-Streams eine Einladung zur Zoom-Konferenz per Mail, sodass keine Zeitverzögerung entsteht.
Pressekontakt: Claus Kronaus
Panische Pferde beim Rosenmontagszug: Stadt Köln stellt „Tradition“ über Pferdeleid uns nimmt großes Risiko in Kauf
Das Netzwerk für Tiere Köln (NTK) und die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) haben sechs Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen hinsichtlich der Verwendung von Pferden im Rosenmontagszug Februar 2020 gestellt und die Stadt Köln zum Handeln aufgefordert.Weitere 24 Anzeigen sind vorbereitet. Doch das zuständige Amt für Umwelt- und Verbraucherschutzhat fünf der ersten sechs Anzeigen mit einer rechtlich nicht ordnungsgemäß das Tierschutzrecht berücksichtigenden Begründung verworfen. NTK und DJGT kündigen an, Ende Oktober auf einer Pressekonferenz detailliert Stellung zu nehmen und dabei erneut das immense Sicherheitsrisiko für Mensch und Tier in den Fokus zu rücken.
Aus Sicht des NTK und der DJGT ist der Umstand erfreulich, dass die Stadt Köln Anzeigen auf Basis von § 3 Satz 1 Nr. 6 Tierschutzgesetz erstattet hat. Dieser Paragraf verbietet es, Tieren im Rahmen einer „Schaustellung“ wie dem Kölner Rosenmontagszug Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Damit biegt die Stadt Köln endlich auf den jahrelang von NTK und DJGT geforderten rechtlichen Weg ein, hatte sie doch noch in der Anhörung im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden am 13.09.2018 die Anwendbarkeit des genannten Paragrafen verneint und damit die Abstimmung unzulässig beeinflusst.
Allerdings verlässt sie diesen rechtlichen Weg auch direkt wieder, denn sie führt eine in diesem Zusammenhang vom Gesetzgeber nicht vorgesehene „Erheblichkeitsschwelle“ ein, ein Abwägen zwischen Pferdeleid einerseits und der „Tradition“, den Karneval in Köln mit Pferden zu begehen, als sogenannter „vernünftiger Grund“ andererseits. Für fünf der sechs von NTK und DJGT eingereichten Anzeigen geht diese fragwürdige Abwägung aus Sicht der Stadt Köln zu Lasten der Pferde aus, weshalb aufgrund dieser Anzeigen trotz des dokumentierten Tierleids keine Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurden.
Aus Sicht von NTK und DJGT ist dies ein unerträglicher, inakzeptabler und rechtlich bedenklicher Vorgang! Das festgestellte Leid der Pferde hätte unbedingt Sanktionen nach sich ziehen müssen. Aus diesem Tierleid resultiert zudem ein unkalkulierbar großes Sicherheitsrisiko für Mensch und Tier. Einer Studie der Pferdeexpertin Dr. Willa Bohnet, tierärztliche Hochschule Hannover, aus dem Jahr 2011 zufolge, ergriffen 96% der an der Studie beteiligten 70 Pferde bei simulierten Jubel- und Applausgeräuschen in der Lautstärke 85-97 Dezibel, einer für den Rosenmontagszug absolut üblichen Lärmbelastung, die Flucht und hatten einen maximalen Anstieg des Stresshormons Kortisol zu verzeichnen. Übertragen auf den Rosenmontagszug bedeutet dies, dass dort fast alle Pferde über eine Dauer von fast vier Stunden maximal gestresst und einem ständigen Fluchttrieb ausgesetzt sind!
Der Lärm ist aber nur einer von unzähligen weiteren Stressfaktoren im Rosenmontagszug wie scharfen Gebissen, umherfliegenden Gegenständen etc. Die in den letzten Jahren beim Rosenmontagszug gemachten Videoaufnahmen belegen eindrucksvoll die mannigfaltige Belastung für die Pferde – jedoch nicht aus Sicht der Stadt Köln! NTK und DJGT haben leider keine Möglichkeit, gegen diese Entscheidung der Stadt Köln auf dem Klageweg vorzugehen; diesen gibt es hier schlichtweg nicht. Hoffnungen machen Entwicklungen auf NRW-Landesebene, wo ein deutlich höheres Problembewusstsein zu herrschen scheint. So empfiehlt der NRW-Tierschutzbeirat u.a. ein Verbot von Kutschen bei Karnevalsumzügen.
In einer Pressekonferenz am 29.10.2020 werden NTK, DJGT und ein Vertreter von PETA Deutschland e.V. der Öffentlichkeit über diese und andere Details berichten, sich dabei auf die Kompetenz von Pferdeexperten/Innen berufen und Einblick in das Bild- und Videomaterial geben, welches beim Rosenmontagszug 2020 erstellt wurde. Die Journalisten und die Öffentlichkeit können sich dann ein eigenes Bild machen. Ort und Uhrzeit der Veranstaltung werden noch im Rahmen einer Einladung bekannt gegeben.

Das Netzwerk für Tiere Köln (NTK, www.netzwerk-fuer-tiere-koeln.de) ist einZusammenschluss mehrerer, teilweise seit Jahrzehnten etablierter Vereine undOrganisationen aus dem Kölner Raum, die sich jeweils verschiedenen Themen desTierschutzes widmen. Das NTK hat sich dem Wohl von Mensch und Tier und demharmonischen Miteinander verschrieben.

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT, www.djgt.de) ist eine Vereinigung, deren Mitglieder – vornehmlich Juristinnen und Juristen – sich mit dem deutschen, europäischen und internationalen Tierschutzrecht befassen. Die DJGT setzt sich für die Förderung des Tierschutzes ein und verfolgt das Ziel, auf den effektiven Vollzug der bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen und deren Fortentwicklung hinzuwirken.
Leid der Pferde im Kölner Rosenmontagszug: Ordnungswidrigkeiten kommen zur Anzeige
Das Netzwerk für Tiere Köln (NTK) und die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) machen das vorläufige Ergebnis ihrer Recherchen zum Pferdeleid im Kölner Rosenmontagszug 2020 sowie die bisher erfolgten Anzeigen auf Ordnungswidrigkeit nun öffentlich.
Beide Organisationen setzen sich bekanntlich seit Jahren dafür ein, das Leid der Pferde im Karneval und das damit einhergehende Risiko für Mensch und Tier, insbesondere im Kölner Rosenmontagszug, zu verhindern. So wurde der Kölner Rosenmontagszug in diesem Jahr mit einem großen Aufgebot mit Filmen und Fotos dokumentiert. Dabei wurde flächendeckend ein großes, durch den Rosenmontagszug bedingtes, Leid der Pferde festgestellt. Zudem gab es eine Situation mit einer zweispännigen Kutsche, die dem schweren Unfall 2018 sehr ähnelte und exakt am gleichen Ort stattfand. Hier konnte ein Unfall mit Personenschäden nur knapp verhindert werden.
Neben einem immensen, nicht kalkulierbaren Risiko handelt es sich hier insgesamt um Verstöße gegen § 3 Satz 1 Nr. 6 TierSchG, gegen die die zuständige Behörde gemäß § 16a TierSchG mit geeigneten Maßnahmen präventiv vorgehen muss. Zudem sind diese Ordnungswidrigkeiten gemäß § 18 TierSchG mit bis zu 25.000 Euro bußgeldbewehrt.
NTK und DJGT haben seit April 2020 sechs Anzeigen beim Ordnungsamt der Stadt Köln eingereicht, jeweils drei Reit- und Kutschpferde der folgenden Karnevalsgesellschaften betreffend:
· Altstädter Köln 1922 e.V.
· Kölner Funken Artillerie blau weiß von 1870 e.V.
· Prinzen-Garde Köln 1906 e.V.
· Colombina Colonia e.V.
· Kölsche Funke rut-wieß vun 1823 e.V.
Jede ausführlich begründete Anzeige wurde mit einem Beweisvideo hinterlegt. Weitere 24 Anzeigen wurden dem Ordnungsamt der Stadt Köln avisiert, insgesamt somit 30 Fälle. Diese 24 Anzeigen betreffen Reit- und Kutschpferde (neben den oben bereits genannten) der folgenden Karnevalsgesellschaften:
· Bürgergarde „blau-gold“ von 1904 e.V.
· Reiter-Korps „Jan von Werth“ von 1925 e.V.
· EhrenGarde der Stadt Köln 1902 e.V.
· Kölner Karnevalsgesellschaft Nippeser Bürgerwehr 1903 e.V.
Bisher hat es keine Stellungnahme des Ordnungsamts der Stadt Köln dazu gegeben.
NTK und DJGT planen, mit ihren Informationen baldmöglichst und detailliert auch an die breite Öffentlichkeit zu gehen und insbesondere den Medien auf einer Pressekonferenz dazu Rede und Antwort zu stehen.
Über das NTK
Im „Netzwerk für Tiere Köln“ (NTK) arbeiten verschiedene Tierschutzvereine und
-organisationen aus dem Kölner Raum zusammen. Dabei bringt jeder Verein und jede Organisation seine Fokusthemen in das Netzwerk ein. Gemeinsam werden Ziele definiert, die dann auch gemeinsam verfolgt werden. Für das NTK die beste Basis, um sich mit Kopf und Herz für das Wohl von Mensch und Tier und ein harmonisches Miteinander einzusetzen.
Über die DJGT
Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) ist eine Vereinigung, deren Mitglieder – vornehmlich Juristinnen und Juristen – sich mit dem deutschen, europäischen und internationalen Tierschutzrecht befassen. Die DJGT setzt sich für die Förderung des Tierschutzes ein und verfolgt das Ziel, auf den effektiven Vollzug der bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen und deren Fortentwicklung hinzuwirken.
Pressekontakt:
Christine Reichmann
presse@netzwerk-fuer-tiere-koeln.de
www.netzwerk-fuer-tiere-koeln.de
Zahnpflege bei Hunden und Katzen
Vernachlässigte Zahnhygiene bei Hunden und Katzen kommt leider häufig vor und sorgt für Schäden an Zähnen und Zahnfleisch. Deshalb ist es gut, bei seinen Tieren den Zahnstein regelmäßig professionell entfernen zu lassen – beim Tierarzt/bei der Tierärztin, beim/bei der Tierheilpraktiker*in. Sucht euch am besten jemanden, der dies ohne Narkose durchführt, da sie eure Tiere zusätzlich belastet. Leider ist dies nicht bei allen Hunden und Katzen möglich.

Regelmäßige Zahnpflege
Regelmäßige Zahnpflege bei euren Hunden und Katzen ist wichtig. Dabei können sich industriell hergestellte Produkte nachteilig auswirken. Sie bestehen meist aus Bindegewebe und nicht aus hochwertigem Eiweiß. So nehmen eure Tiere zusätzliche Kalorien auf. Aus diesem Grund empfehlen wir natürliche Zahnreinigungsmöglichkeiten. Für eure Hunde eignen sich hier beispielsweise Kauwurzeln aus Baumheide, Kaffeeholz-Kaustäbe oder Olivenholz-Kauknochen. Achtet bei der Wahl eures Favoriten darauf, dass er von der Größe her so ist, dass er vom Hund nicht heruntergeschluckt werden kann.
Desinfizierende Trinkwasserzusätze lehnen wir grundsätzlich ab. Sie sorgen zwar für einen frischen Atem. Aber ob jeder Trinkwasserzusatz auf Dauer vollkommen verträglich für jedes Tier ist, lässt sich nicht mit hundertprozentiger Sicherheit sagen. Sinnvoller ist das tägliche Zähneputzen bei Hunden und Katzen. Allerdings lässt sich das nicht jeder Vierbeiner so ohne Weiteres gefallen. Wer sich bei seinem Tier für die tägliche Zahnpflege entscheidet, hat eine Reihe von Möglichkeiten: von der manuellen Zahnbürste bis zur Zahnbürste mit Ultraschall. Auch bei den Zahnpasten gibt es eine große Auswahl. Hier solltet eure Wahl auf etwas fallen, das natürlich ist und ohne chemische Zusätze auskommt.
Wann ihr sofort zum Profi müsst
Wenn eure Hunde oder Katzen Auffälligkeiten an den Zähnen zeigen, ist ein Besuch bei eurem Tierarzt/ärztin bzw. Tierheilpraktiker*in unvermeidlich. Auch weil es durchaus sein kann, dass euer Tier Schmerzen hat, diese aber nicht klar anzeigt. Ein sofortiger Besuch ist auch immer dann angeraten, wenn euer Vierbeiner Futterbestandteile verändert aufnimmt oder Futterbestandteile meidet, außerhalb der Futterzeiten aus dem Maul speichelt oder blutet oder wenn ihr feststellt, dass euer Hund oder eure Katze einen Zahn verloren hat oder Zähne beschädigt sind. Ein Zahncheck ist immer dann vonnöten, wenn das Zahnfleisch eurer Lieblinge um die Zähne herum gerötet oder blutig ist und/oder sich Beläge auf den Zähnen zeigen.
Leid der Pferde im Kölner Rosenmontagszug zieht notwendige juristische Schritte nach sind
Mehrere Wochen waren notwendig, damit die ehrenamtlich arbeitenden Tierschützerinnen und Tierschützer des Netzwerks für Tiere Köln sowie der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht hunderte von Datenträgern sichten und auswerten konnten. Die Filme und Bilder können belegen, dass nahezu alle Pferde deutliche Anzeichen von Stress und Angst zeigen.
Viele Pferde waren schon zu Beginn des Zuges extrem unruhig. Darüber hinaus kann belegt werden, dass das Festkomitee Kölner Karneval sich nicht an seine eigenen Regularien gehalten hat.* Beispielsweise wurde die Tribünenmusik während des Vorbeiziehens der Pferde nicht immer herunter gedreht. So wurden an einer Tribüne im Bereich der Pferde 103 Dezibel gemessen. Dies entspricht etwa der Lautstärke eines Schlagzeugs/Rockkonzerts bzw. einer Motorsäge.
Auch wurde gegen die eigene Auflage verstoßen, dass Pferde nicht unmittelbar vor oder hinter Musikgruppen laufen sollten. Zudem liefen Pferdekutschen direkt hinter Fußgruppen, obwohl das Festkomitee zwischen Pferdekutschen und Fußgruppen Lkw fahren lassen wollte. Obgleich Sedierungen offiziell verboten waren, konnten auch diese in Einzelfällen nachgewiesen werden.
Ordnungswidrigkeiten sind nachweisbar
Das Netzwerk für Tiere Köln kann anhand des Film- und Bildmaterials zahlreiche Ordnungswidrigkeiten gemäß § 3 Satz 1 Nummer 6 i.V. m. § 18 Absatz 1 Nummer 4 Tierschutzgesetz nachweisen. Der Rosenmontagszug ist eine Schaustellung i. S. v. § 3 Satz 1 Nr. 6 Tierschutzgesetz, bei der die zur Schau gestellten Tiere keine Schmerzen, Leiden (z. B. Ängste oder hochgradigen Stress) oder Schäden ohne Beachtung einer Erheblichkeitsschwelle erleiden dürfen; anderenfalls führt dieser Verstoß gegen § 3 Satz 1 Nr. 6 dazu, dass eine Ordnungswidrigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 Tierschutzgesetz verwirklicht wird.
Das Netzwerk für Tiere Köln hat immer den offenen Austausch gesucht. Es hat sich den Fragen der Politik bei zwei Anhörungen gestellt und eine offene Podiumsdiskussion geführt. Am 7. April 2020 haben das Vorstandsmitglied der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V., Dr. Barbara Felde, und der Geschäftsführer von Ärzte gegen Tierversuche e.V., Claus Kronaus, die Erkenntnisse aus dem Kölner Rosenmontagszugs 2020 mit dem Leiter des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln, Konrad Peschen, erörtert.
Wie angekündigt, wird das Netzwerk für Tiere Köln nun mit Unterstützung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht einzelne Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, die während des Kölner Rosenmontagszug 2020 dokumentiert wurden, zur Anzeige bringen.
*Eine detailliertere Dokumentation finden Sie im Blogbeitrag „Stellungnahme zum Interview mit Herrn Thomas Ungruhe“ vom 13. April 2020 auf der Website www.netzwerk-fuer-tiere-koeln.de
Stellungnahme zum Interview mit Herrn Thomas Ungruhe (Leiter der zuständigen FN-Abteilung „Vereine, Umwelt, Breitensportund Betriebe“) durch Frau Basic und zum FN-Positionspapier bzgl. des Einsatzes von Pferden zur Brauchtumspflege
Es ist erschreckend, dass einer Institution wie der FN (Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. Bundesverband für Pferdesport und Pferdezucht Fédération Equestre Nationale) die vielen offensichtlichen Dinge verborgen bleiben, die wir beobachtet und uns durch unabhängige Pferde-Experten nochmal bestätigen lassen haben.
Während die FN die Eindrücke beim Rosenmontagszug 2020 als sehr positiv beschreibt, stellten wir einen hohen psychischen Belastungsgrad bei vielen Tieren fest, der geübten Augen wie denen der FN Mitarbeiter eigentlich nicht verborgen bleiben dürfte. Nahezu alle Pferde zeigen deutliche Anzeichen von Stress und Angst: Schwitzen, Lippenzittern, Kopfschlagen, Rückwärts- und Seitwärtsgehen, heftiges Stresskauen, Leidgesichter.







Lobend wird erwähnt, dass ein Gespann vor dem Zug ausgemustert wurde, da das Pferd sehr nervös war. Gleiches hätte bei vielen Pferden passieren müssen.
Das Festkomitee hatte eigene Regularien auf den Weg gebracht, an die sich nicht gehalten wurde. Die Musik wurde nicht oder nur unzureichend heruntergedreht (Beispiel: Ende Tribüne Colosseum, wo die Musik am Ende, als noch Pferde an der Tribüne entlanggingen, schlagartig wieder aufgedreht wurde – also eher ein zusätzlicher Schreckmoment für die Pferde). Wir haben bis zu 103 Dezibel gemessen als Pferde direkt an den Boxen standen.
Trotz der geforderten 35 Pflichtstunden sind bei einigen Reitern offensichtliche Defizite festzustellen: Sporen an hochgezogenen Absätzen. Bei ständiger Bewegung des Reiters wird so vorne das Pferde mittels Zügel gebremst, gleichzeitig aber mit den Sporen und durch Beinarbeit angetrieben. Bei einigen Reitern zerren die Handführer ständig am Gebiss – bei einigen Reitern sogar von beiden Seiten. Man sollte davon ausgehen, dass – wenn überhaupt – nur Reiter am Zug teilnehmen dürften, die in der Lage sind, das Pferd alleine zu kontrollieren und keiner ständige Hilfe durch einen Handführer bedürfen.



Durch den Einsatz einheitlicher Zäumungen in den Farben der KGs scheint diese nicht immer passend für das jeweilige Pferd zu sein. In vielen Fällen ist sie zu eng verschnallt, es passen keine zwei Finger unter den Nasenriemen, das Pferd kann an Atemnot leiden, wenn die Trompete abgeklemmt wird und so Schmerzen am Nasenbein entstehen. Das kann ein zusätzlicher Grund für das häufig beobachtete Kopfschlagen sein.


Bei fast allen Kutschpferden sitzt der Kehlriemen viel zu eng.




Bandagen sind selten unterfüttert und können so Durchblutungsstörungen verursachen.
Das Pferd soll maximal 20 % seines Eigengewichtes tragen müssen (Reiter, Sattel und Wurfmaterial) Das ist in einigen Fällen zumindest anzuzweifeln:




Als sehr leichtsinnig im Hinblick auf die schrecklichen Ereignisse in 2018 (Unfall mit 5 Verletzten durch eine Kutsche) erachten wir, dass genau bei dieser “Unglücksgruppe” (Treuer Husar) wieder 10 Reitpferde direkt hinter einer Fußgruppe gingen oder bei den Blauen Funken, wo eine Kutsche unmittelbar hinter einer Fußgruppe mit sehr vielen Kindern ging. Außerdem verstößt diese Reihenfolge der Blauen Funken gegen die Auflage des Festkomitees, die vorsieht, dass vor jeder Kutsche ein LKW positioniert werden muss.



Sedierungen fanden nachgewiesenermaßen statt. Das verstößt nicht nur gegen selbstauferlegte Regeln, sondern auch gegen ein offizielles Verbot.
Wir haben ergo bei unseren Beobachtungen viele Ordnungswidrigkeiten gemäß § 3 Satz 1 Nummer 6 i.V. m. § 18 Absatz 1 Nummer 4 Tierschutzgesetz nachweisen können. Der Rosenmontagszug ist eine Schaustellung i. S. v. § 3 Satz 1 Nr. 6 Tierschutzgesetz, bei dem die zur Schau gestellte Tiere keine Schmerzen, Leiden (bspw. Ängste oder hochgradigen Stress) oder Schäden ohne Beachtung einer Erheblichkeitsschwelle erleiden dürfen. Anderenfalls führt dieser Verstoß gegen § 3 Satz 1 Nr. 6 dazu, dass der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 Tierschutzgesetz besteht.
Das „Netzwerk für Tiere Köln“ hat immer den offenen Austausch gesucht. Wir haben uns den Fragen der Politik bei zwei Anhörungen gestellt und Argumente und Fakten vorgetragen, wir haben die Vereine, die Pferde beim
Rosenmontagszug mitführen, zu einer offenen Podiumsdiskussion eingeladen, zu der auch Pferdeexperten zu Wort kamen, die unisono bestätigten, dass man mit dem üblich betriebenen Aufwand kein Fluchttier auf den Rosenmontagszug vorbereiten kann und dass die Vorbereitungen in keiner Weise mit denen von Polizeipferden verglichen werden können. Polizeipferde kennen Ihre Reiter sehr lange und haben durch sehr intensive Zusammenarbeit ein Vertrauensverhältnis aufbaut. Ein Polizeipferd ist in der Regel auch nicht dauerhaft im Einsatz, sondern nur für kurze Sequenzen und auf keinen Fall für 3-5 Stunden wie die Rosenmontagszugpferde.
Auch das Training der Pferde zur Vorbereitung auf den Rosenmontagszug (Gelassenheitsprüfung) ist keine adäquate Vorbereitung auf eine Extremsituation wie den Rosenmontagszug. Es spricht nicht von Pferdeverstand zu denken, weil ein Pferd durch ein Flittergitter und über eine Plane geht, sei es ausreichend auf die Reizüberflutung bei einem Karnevalszug vorbereitet.
In dem Interview erwähnt Herr Ungruhe, dass Reiter und Fahrer ein dickes Fell brauchen: Wir sind der Meinung, dass nicht die Fahrer und Reiter ein dickes Fell brauchen, sondern die eingesetzten Pferde.
Leid der Pferde im Kölner Rosenmontagszug dokumentiert
Das Netzwerk für Tiere Köln (NTK) hat, wie angekündigt, mit vielen Tierschützerinnen und Tierschützern das Leid der Pferde im Kölner Rosenmontagzug dokumentiert. Darüber hinaus wurde dem NTK eine Vielzahl an Filmen von Kölnerinnen und Kölnern zugesendet. Jetzt werden hunderte Datenträger mit Unterstützung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) sorgfältig ausgewertet. Wie angekündigt werden Verstöße gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG) zur Anzeige gebracht.
Zuvor wird das Netzwerk die von Herrn Konrad Peschen (Leiter des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln) angebotene Gesprächsbereitschaft aufgreifen und ein Treffen anregen, um auf Basis der gewonnen Daten die nach wie vor nicht hinnehmbare Situation der Pferde im Kölner Karneval zu besprechen.
Wir sagen Danke!

… und einen lieben Gruß an die Gruppen, die auf den Einsatz von Pferden im Kölner Rosenmontagszug verzichten.
Wir freuen uns darüber, dass Sie beweisen:
Karneval kann auch und besonders ohne Tierleid wundervoll sein!
