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Netzwerk für Tiere Köln

Tierschutz Köln

In diesem Jahr verzeiht der Nubbel nicht mehr alles!

In diesem Jahr verzeiht der Nubbel nicht mehr alles!

11. November 2021

Mit deutlichen Worten wendet sich der Nubbel zum Sessionsauftakt am 11.11. um 11:11 an die Jecken und Karnevalisten: er hält gerne für alles seinem Kopf hin, aber nicht mehr für Pferde im Rosenmontagszug, die sollen die Garden bitte zu Hause lassen!

Hier geht es zur Pressemitteilung.

Pferde gequält für Sport und Spaß – Tierschutzwidriges Handeln nicht länger tolerieren!

Pferde gequält für Sport und Spaß – Tierschutzwidriges Handeln nicht länger tolerieren!

18. August 2021

Die Szene, die sich bei den Olympischen Spielen in Tokio im Fünfkampf mit Annika Schleu und dem Pferd Saint Boy abspielte, hat zu einer breiten Debatte über den Pferdesport geführt. Das Pferd hat die erwünschte Leistung verweigert, die Reiterin verlor Gold. Nun wird diskutiert, die Regeln des Fünfkampfes zu ändern und auch die Grundsatzdebatte wird von einigen Seiten geführt, ob Pferde überhaupt als „Sportmittel“ genutzt werden sollten. Doch nicht nur im Leistungssport wird Pferden (zu) viel abverlangt, auch in anderen Bereichen nutzt der Mensch Pferde unter zweifelhaften Umständen rein zum eigenen Vergnügen aus.

In zahlreichen Karnevalsumzügen müssen immer noch Pferde mitlaufen, obwohl die Tiere dabei offenkundig leiden. In Festumzügen gibt es laute Musik und zahlreiche andere Geräusche, es sind oft Millionen von Zuschauern und Teilnehmern vor Ort und die Veranstaltung geht über Stunden, dabei fliegen auch noch permanent Gegenstände durch die Luft – kein gutes Umfeld für ein Fluchttier. Alle Sinne eines Pferdes sind darauf ausgelegt, Gefahren frühestmöglich zu erkennen und ihnen zu entrinnen. Was genau ein Pferd in einer bestimmten Situation in Panik versetzen könnte, kann niemand voraussehen. Wie trainiert das Pferd ist, spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle. Auch Saint Boy war ein trainiertes Springpferd, der olympische Parcours hätte kein Problem für ihn darstellen sollen, dennoch ließ er sich nicht dazu bringen, ihn zu absolvieren. Daneben hat das Pferd auch noch eine sog. Aufziehtrense mit Martingal getragen, welche für das Springreiten unzulässig ist, da sie bei falscher Handhabung, durch Druck sowohl auf Zunge, Kiefer und Genick, starke Schmerzen und Leiden verursachen kann. In Karnevalsumzügen ist es gängige Praxis, Kutschpferde mit Kandaren zu führen, sehr scharfen Gebissen, die nur äußerst feinfühlig eingesetzt werden sollten.

„Kutscher und auch Reiter sind selten professionell ausgebildet und kennen das ihnen zugeteilte Pferd kaum. Eine Konstellation, die gerade durch die aktuellen Geschehnisse stark diskutiert wird, denn ein Vertrauensverhältnis von Pferd und Reiter ist in stressigen Situationen extrem wichtig“, so Lara Casper, Pressesprecherin des Netzwerks für Tiere Köln. „Wenn ein Pferd panisch ist, kann es kaum gehalten werden und alle Mittel, die dann noch das Pferd am Durchgehen hindern können, sind als tierschutzwidrig zu betrachten.“ Zwar mögen weder Gerte und Sporen noch scharfe Gebisse per se tierschutzwidrig sein, ihre Handhabe in akut gefährlichen Situationen und unter Druck wird dem Tier jedoch in den allermeisten Fällen starke Schmerzen und Leiden zufügen. Der Deutsche Tierschutzbund erstattete bereits Strafanzeige gegen Reiterin und Trainerin aufgrund von Tierquälerei, die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) veröffentlichte eine rechtliche Bewertung zur Gewaltanwendung gegenüber Pferden im Sport. Bereits 2018 brachte sie eine Stellungnahme zum Mitführen von Pferden in Karnevalsumzügen heraus – beide sind eindeutig: wer Tiere quält, muss mit Strafe rechnen.

Im Kölner Rosenmontagszug 2020 konnte das NTK festhalten, wie ein Kutschpferd der Altstädter Köln 1922 e.V. mehrmals panisch versuchte durchzugehen. Nur mittels massivem Einsatz der Kandare, also nur unter schwerster Schmerzeinwirkung konnte das Pferd daran gehindert werden. Dies geschah an demselben Ort, an dem schon 2018 eine Kutsche durchgegangen war und mehrere Menschen schwer verletzt hat. Das Sicherheitsrisiko für Mensch und Tier ist gravierend und nicht abwendbar, ein panisches Pferd ist selbst unter Zufügen von Schmerzen oder gar Schäden kaum unter Kontrolle zu bringen. Die Fünfkämpferin Schleu hatte mehrfach mit der Gerte auf das Pferd eingeschlagen und die Sporen vehement eingesetzt, dennoch war das Pferd nicht zur Mitarbeit zu bewegen. „Durch Schmerzen mag das Tier zwar kurzzeitig beispielsweise am Durchgehen gehindert werden, die Angst des Pferdes wird jedoch noch verstärkt, daneben verbieten es das Tierschutzgesetz und das Staatsziel Tierschutz in Artikel 20a Grundgesetz einem Tier Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Wenn die Nutzung eines Pferdes einzig über negative Einwirkungen nicht in eine unmittelbare Gefahrensituation mündet, kann sie nicht tragbar sein“ urteilt Casper.

Das Netzwerk für Tiere Köln setzt sich seit Jahren für ein Verbot der Nutzung von Pferden im Karneval ein. Im letzten Jahr stellte der Dachverband zusammen mit der DJGT sechs Ordnungswidrigkeitenanzeigen, im Zuge welcher die Stadt Köln bestätigte, dass das Mitführen eines Pferdes in einem Festumzug, soweit es mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden ist, als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Veterinärbehörden müssen nun zwingend handeln und geeignete Maßnahmen für ein Verhüten künftiger Verstöße treffen. Die Stadt Bonn setzte im Juni 2021 aufgrund des hohen Sicherheitsrisikos und zum Wohl der Tiere ein Verbot von Pferden im Karneval um. Alle anderen Städte sollten nun folgen, nachdem Olympia noch einmal bewiesen hat, dass ein Pferd in Panik nicht mehr kontrollierbar ist.

Weitere Information

DJGT Stellungnahme zur Gewaltanwendung gegenüber Pferden im Rahmen der Olympischen Spiele Tokio 2021 vom 17.08.2021

DJGT Stellungnahme zur Verwendung von Pferden in Karnevalsumzügen vom 14.09.2018

Pressekonferenz: Pferde im Kölner Rosenmontagszug 2020 – Stadt Köln handelt grob fahrlässig!

Petition: Tierleid beenden – Pferde aus dem Rosenmontagszug!

Petition: Tierleid beenden – Pferde aus dem Rosenmontagszug!

14. Februar 2021

Jedes Jahr sind Hunderte Pferde gezwungen, im Rosenmontagszug mitzulaufen. Nicht nur, dass sie dabei erheblich leiden, es ist auch ein gewaltiges, abwendbares Sicherheitsrisiko für alle Beteiligten und außerdem rechtswidrig. So darf es nicht mehr weitergehen! Die Verantwortlichen müssen endlich handeln und den Einsatz der Pferde im Rosenmontagszug 2022 verbieten!

Jedes Jahr zu Karneval veranstaltet Köln einen großen Rosenmontagszug mit Millionen von Zuschauern, Hunderten Festwagen, Teilnehmern und…Pferden! Seit Jahren wird diese Praxis von Tierschützern scharf kritisiert, denn die Tiere im Zug mitgehen zu lassen ist reine Quälerei.

Pferde sind Fluchttiere, viele ihrer Sinne sind ungleich feiner ausgeprägt als die des Menschen. Ihr Gehör hört bis in den Ultraschallbereich, sie haben ein besonders sensibles Hörvermögen im Hochfrequenzbereich und hochfrequente Geräusche (z.B. Konfettipistolen) werden von ihnen als unspezifischer Alarm gewertet. Das große Auge des Pferdes beinhaltet mehr Sinneszellen als das menschliche und vermag insbesondere am Horizont bewegte Objekte, wie potentielle Feinde, gut wahrzunehmen. Pferde haben fast einen Rundumblick (330-340°) und sie verarbeiten 4-6x mehr Bilder pro Sekunde als der Mensch. Schnelle Bewegungen (Wurfmaterial!) erzeugen daher einen Schreckmoment mit Fluchtreaktion.

Ein 600kg schweres Tier auf der Flucht kann durch nichts gehalten werden, weder durch Reiter noch durch Befehle oder Außeneinwirkung. Es achtet nicht darauf, wo es hinläuft und gefährdet so sich und Zuschauer wie Mitwirkende. 2018 passierten zwei schlimme Unfälle aufgrund durchgegangener Kutschpferde, mehrere Menschen wurden schwer verletzt. Dass sie nicht starben, war reines Glück. Warum ein Pferd flieht, kann niemand vorher einschätzen. Die kleinsten Bagatellen für Menschen können in Pferden große Angst auslösen.Was gerne ausgeblendet wird: der Einsatz von Pferden bei solchen Umzügen ist rechtswidrig, ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG). § 3 Absatz 1 Satz 6 des Tierschutzgesetzes besagt, dass die Heranziehung von Tieren zu einer Schaustellung (welche der Rosenmontagszug eindeutig ist) verboten ist, sofern ihnen dabei Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Es ist allgemein anerkannt, dass Stress und Angst unter den Begriff des „Leids“ fallen und bereits für die Verwendung von Pferden im Karneval kann man per se davon ausgehen, dass diese in der gegebenen Situation unter maximalem Stress stehen. Zahlreiche Experten haben dies in einer Umfrage des NTK bestätigt. Auch die Stadt Köln hat diesen Rechtsverstoß anerkannt, indem sie im Juli 2020 zwei Ordnungswidrigkeitsverfahren einleitete, eines auf Basis von einer der insgesamt sechs Anzeigen des NTK und der DJGT, eines sogar eigenständig. Auch nach dem Gesetz, nach § 16a TierSchG, ist die Behörde nun verpflichtet, mit geeigneten Maßnahmen einzuschreiten, um künftige Rechtsverstöße zu verhindern. Die einzige geeignete Maßnahme dafür ist ein Verbot der Pferde, zumindest aber ein Verbot der Kutschen, wie es Düsseldorf bereits erließ. Die Stadt Köln handelt jedoch nicht.

Der Stadt Köln und dem Festkomitee sind alle diese Fakten spätestens seit diesem Jahr bekannt. Die Pferde müssen weiter leiden, allein für eine „Wahrung der Tradition“. Das Netzwerk für Tiere Köln fordert nun von ihnen, endlich konsequent zu handeln und die Pferde im Karnevalszug zu verbieten. Geben Sie Ihre Stimme für die Pferde, für einen Karneval, an dem alle Spaß haben!

Wenn auch Sie sich gegen den Einsatz von Pferden im Rosenmontagszug aussprechen wollen, finden Sie hier die online Petition: 

https://www.openpetition.de/petition/online/tierleid-beenden-pferde-aus-dem-rosenmontagszug

Eine Version zum Ausdrucken finden Sie hier:Herunterladen

Unser Beitrag zum Fotowettbewerb „Karnevalswagen für ze Hus“ der „Rheinischen Anzeigenblätter“.

Unser Beitrag zum Fotowettbewerb „Karnevalswagen für ze Hus“ der „Rheinischen Anzeigenblätter“.

7. Februar 2021

Corona bremst uns alle aus – auch den Kölner Karneval. 2021 wird es keinen Rosenmontagszug geben.

Die Rheinischen Anzeigenblätter hatten aufgerufen, einen „Karnevalswagen für ze Hus“ zu bauen, die schönsten Wagen sollen prämiert werden.

https://www.rheinische-anzeigenblaetter.de/region/ein-karnevalswagen-foer-ze-hus-mitmachen–mitbasteln-und-gewinnen-37874262

Das haben wir uns nicht zweimal sagen lassen und haben fleißig gebastelt.  Hier einige Eindrücke, die wir mit diesem Text an die Redaktion geschickt haben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

was für eine schöne Idee, an der wir uns gerne beteiligen. Da wir ein Thema mit unserem kleinen Karnevalswagen anpacken, das sehr kritisch im Karneval betrachtet wird, sehen wir unsere Chancen, einen Zugpreis zu erhalten, zwar als sehr gering an, aber wir nutzen diese schöne Gelegenheit sehr gerne, ein Statement abzugeben zum Thema“ Pferde im Rosenmontagszug“.

So schlimm die Corona – Krise für alle ist, natürlich auch für alle Jecken, die immer viel Spaß an d´r Freud an der 5. Jahreszeit haben (und auch wieder haben werden – da dürfen wir spätestens für 2022 drauf hoffen), so ist immer auch Licht, wo Schatten ist: In diesem konkreten Fall für die vielen Pferde, die gezwungen werden, beim Rosenmontagszug mit zugehen, trotz aller Argumente und Bedenken, die wir seit Jahren lautstark äußern. Für die Pferde wird 2021 ein ruhiges Jahr sein, ohne Stress, ohne Angst und ohne Leid und es wird auch keinen vermeidbaren Unfall in 2021 geben können. Das sind doch – bei all den schlimmen Nachrichten aktuell – sehr gute Nachrichten, oder? Wir freuen uns auf die Veröffentlichung der Bilder der vielen schönen Karnevalswagen, die sicher gerade entstehen, wünschen Ihnen und dem gesamten Redaktionsteam alles Gute, passen Sie alle gut auf sich auf und ein (durch die Maske etwas dumpf klingendes) Alaaf von uns!

Und hier die Bilder unseres Karnevalswagens:

Unfassbar – schon wieder ein Jahr her: Unsere Beobachtungen im Kölner Rosenmontagszug 2020

Unfassbar – schon wieder ein Jahr her: Unsere Beobachtungen im Kölner Rosenmontagszug 2020

7. Februar 2021
Wie doch die Zeit verfliegt, schon wieder ist ein Jahr um! Da dieses Jahr der Rosenmontagszug wie gewohnt nicht stattfinden wird, hier noch einmal unsere Beobachtungen des Vorjahres …
Tierrechtsorganisation PETA stellt Anzeige gegen Reiter der „Roten Funken“.

Tierrechtsorganisation PETA stellt Anzeige gegen Reiter der „Roten Funken“.

7. Februar 2021

Die Tierschutzorganisation PETA ist auch schon seit Jahren am Start, wenn es um die Abschaffung der Pferde im Rosenmontagszug geht. PETA hat von vielen prominenten Menschen Unterschriften gegen den Einsatz der Pferde im Karneval gesammelt, mit dem NTK und der DJGT zusammen eine Pressekonferenz 2020 veranstaltet und nun auch eine Anzeige gegen einen Reiter der roten Funken gestellt, dessen Pferd während der gesamten Zugstrecke eng gebunden (Rollkur/ Hyperflexion) geritten wurde.

https://www.peta.de/neuigkeiten/karneval-pferd-rollkur/

Einladung zur Online-Pressekonferenz am 29.10.2020: Pferde im Kölner
Rosenmontagszug 2020 – Stadt Köln handelt grob fahrlässig!

Einladung zur Online-Pressekonferenz am 29.10.2020: Pferde im Kölner
Rosenmontagszug 2020 – Stadt Köln handelt grob fahrlässig!

28. Oktober 2020

Die Organisationen bzw. Vereine Netzwerk für Tiere Köln, Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. und PETA Deutschland e.V. stellen die festgestellten und dokumentierten Missstände des Pferdeeinsatzes beim Kölner Rosenmontagszug 2020 sowie den Stand der sechs bei der Stadt Köln erstatteten Anzeigen vor. Wir beziehen uns dabei auf unsere vorherige Pressemeldung vom 02.10.2020. Die Stadt Köln hat fünf der sechs gestellten Anzeigen mit einer unseres Erachtens nicht tragfähigen juristischen Begründung abgewiesen. Mit ihrer Entscheidung, den Pferdeeinsatz bei künftigen Umzügen grundsätzlich weiterhin zuzulassen, handeln die Verantwortlichen aus Sicht der Tierschutzorganisationen grob fahrlässig, missachten das Tierschutzrecht und riskieren die Gesundheit und das Leben von Mensch und Tier. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Stadt Köln das Leid der Pferde nicht erkennen will.

Die Pressekonferenz findet coronabedingt online als Live-Stream über YouTube statt. Bitte schalten Sie am 29.10.2020 um 10:00 Uhr auf den YouTube-Kanal „Netzwerk für Tiere Köln“. Den Link hierzu können Sie bei Interesse gerne über die u. a. Mailadresse anfragen. Wenn Sie sich als Benutzer bei YouTube anmelden, können Sie dann auch über die Chatfunktion schriftliche Fragen stellen, die am Ende der Pressekonferenz beantwortet werden.
Interessierten Journalisten bieten wir zusätzlich an, direkt im Anschluss an den Live-Stream in einer eigenständigen Zoom-Sitzung für weitere Fragen zur Verfügung zu stehen. Bitte melden Sie sich hierfür per Mail unter presse@netzwerk-fuer-tiere-koeln.de an. Sie erhalten dann von uns unmittelbar nach Beendigung des Live-Streams eine Einladung zur Zoom-Konferenz per Mail, sodass keine Zeitverzögerung entsteht.


Pressekontakt: Claus Kronaus

PANISCHE PFERDE BEIM ROSENMONTAGSZUG: STADT KÖLN STELLT „TRADITION“ ÜBER PFERDELEID UND NIMMT DAMIT GROßES RISIKO IN KAUF

PANISCHE PFERDE BEIM ROSENMONTAGSZUG: STADT KÖLN STELLT „TRADITION“ ÜBER PFERDELEID UND NIMMT DAMIT GROßES RISIKO IN KAUF

4. Oktober 2020

Das Netzwerk für Tiere Köln (NTK) und die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) haben sechs Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen hinsichtlich der Verwendung von Pferden im Rosenmontagszug Februar 2020 gestellt und die Stadt Köln zum Handeln aufgefordert.Weitere 24 Anzeigen sind vorbereitet. Doch das zuständige Amt für Umwelt- und Verbraucherschutzhat fünf der ersten sechs Anzeigen mit einer rechtlich nicht ordnungsgemäß das Tierschutzrecht berücksichtigenden Begründung verworfen. NTK und DJGT kündigen an, Ende Oktober auf einer Pressekonferenz detailliert Stellung zu nehmen und dabei erneut das immense Sicherheitsrisiko für Mensch und Tier in den Fokus zu rücken.

Aus Sicht des NTK und der DJGT ist der Umstand erfreulich, dass die Stadt Köln Anzeigen  auf Basis von § 3 Satz 1 Nr. 6 Tierschutzgesetz erstattet hat. Dieser Paragraf verbietet es, Tieren im Rahmen einer „Schaustellung“ wie dem Kölner Rosenmontagszug Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Damit biegt die Stadt Köln endlich auf den jahrelang von NTK und DJGT geforderten rechtlichen Weg ein, hatte sie doch noch in der Anhörung im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden am 13.09.2018 die Anwendbarkeit des genannten Paragrafen verneint und damit die Abstimmung unzulässig beeinflusst.

Allerdings verlässt sie diesen rechtlichen Weg auch direkt wieder, denn sie führt eine in diesem Zusammenhang vom Gesetzgeber nicht vorgesehene „Erheblichkeitsschwelle“ ein, ein Abwägen zwischen Pferdeleid einerseits und der „Tradition“, den Karneval in Köln mit Pferden zu begehen, als sogenannter „vernünftiger Grund“ andererseits. Für fünf der sechs von NTK und DJGT eingereichten Anzeigen geht diese fragwürdige Abwägung aus Sicht der Stadt Köln zu Lasten der Pferde aus, weshalb aufgrund dieser Anzeigen trotz des dokumentierten Tierleids keine Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurden.

Aus Sicht von NTK und DJGT ist dies ein unerträglicher, inakzeptabler und rechtlich bedenklicher Vorgang! Das festgestellte Leid der Pferde hätte unbedingt Sanktionen nach sich ziehen müssen. Aus diesem Tierleid resultiert zudem ein unkalkulierbar großes Sicherheitsrisiko für Mensch und Tier. Einer Studie der Pferdeexpertin Dr. Willa Bohnet, tierärztliche Hochschule Hannover, aus dem Jahr 2011 zufolge, ergriffen 96% der an der Studie beteiligten 70 Pferde bei simulierten Jubel- und Applausgeräuschen in der Lautstärke 85-97 Dezibel, einer für den Rosenmontagszug absolut üblichen Lärmbelastung, die Flucht und hatten einen maximalen Anstieg des Stresshormons Kortisol zu verzeichnen. Übertragen auf den Rosenmontagszug bedeutet dies, dass dort fast alle Pferde über eine Dauer von fast vier Stunden maximal gestresst und einem ständigen Fluchttrieb ausgesetzt sind! 

Der Lärm ist aber nur einer von unzähligen weiteren Stressfaktoren im Rosenmontagszug wie scharfen Gebissen, umherfliegenden Gegenständen etc. Die in den letzten Jahren beim Rosenmontagszug gemachten Videoaufnahmen belegen eindrucksvoll die mannigfaltige Belastung für die Pferde – jedoch nicht aus Sicht der Stadt Köln! NTK und DJGT haben leider keine Möglichkeit, gegen diese Entscheidung der Stadt Köln auf dem Klageweg vorzugehen; diesen gibt es hier schlichtweg nicht. Hoffnungen machen Entwicklungen auf NRW-Landesebene, wo ein deutlich höheres Problembewusstsein zu herrschen scheint. So empfiehlt der NRW-Tierschutzbeirat u.a. ein Verbot von Kutschen bei Karnevalsumzügen.

In einer Pressekonferenz am 29.10.2020 werden NTK, DJGT und ein Vertreter von PETA Deutschland e.V. der Öffentlichkeit über diese und andere Details berichten, sich dabei auf  die Kompetenz von Pferdeexperten/Innen berufen und Einblick in das Bild- und Videomaterial geben, welches beim Rosenmontagszug 2020 erstellt wurde. Die Journalisten und die Öffentlichkeit können sich dann ein eigenes Bild machen. Ort und Uhrzeit der Veranstaltung werden noch im Rahmen einer Einladung bekannt gegeben.

Das Netzwerk für Tiere Köln (NTK, www.netzwerk-fuer-tiere-koeln.de) ist einZusammenschluss mehrerer, teilweise seit Jahrzehnten etablierter Vereine undOrganisationen aus dem Kölner Raum, die sich jeweils verschiedenen Themen desTierschutzes widmen. Das NTK hat sich dem Wohl von Mensch und Tier und demharmonischen Miteinander verschrieben.

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT, www.djgt.de) ist eine Vereinigung, deren Mitglieder – vornehmlich Juristinnen und Juristen – sich mit dem deutschen, europäischen und internationalen Tierschutzrecht befassen. Die DJGT setzt sich für die Förderung des Tierschutzes ein und verfolgt das Ziel, auf den effektiven Vollzug der bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen und deren Fortentwicklung hinzuwirken.

LEID DER PFERDE IM KÖLNER ROSENMONTAGSZUG: ORDNUNGSWIDRIGKEITEN KOMMEN ZUR ANZEIGE

LEID DER PFERDE IM KÖLNER ROSENMONTAGSZUG: ORDNUNGSWIDRIGKEITEN KOMMEN ZUR ANZEIGE

18. Juli 2020

Das Netzwerk für Tiere Köln (NTK) und die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) machen das vorläufige Ergebnis ihrer Recherchen zum Pferdeleid im Kölner Rosenmontagszug 2020 sowie die bisher erfolgten Anzeigen auf Ordnungswidrigkeit nun öffentlich.

Beide Organisationen setzen sich bekanntlich seit Jahren dafür ein, das Leid der Pferde im Karneval und das damit einhergehende Risiko für Mensch und Tier, insbesondere im Kölner Rosenmontagszug, zu verhindern. So wurde der Kölner Rosenmontagszug in diesem Jahr mit einem großen Aufgebot mit Filmen und Fotos dokumentiert. Dabei wurde flächendeckend ein großes, durch den Rosenmontagszug bedingtes, Leid der Pferde festgestellt. Zudem gab es eine Situation mit einer zweispännigen Kutsche, die dem schweren Unfall 2018 sehr ähnelte und exakt am gleichen Ort stattfand. Hier konnte ein Unfall mit Personenschäden nur knapp verhindert werden.

Neben einem immensen, nicht kalkulierbaren Risiko handelt es sich hier insgesamt um Verstöße gegen § 3 Satz 1 Nr. 6 TierSchG, gegen die die zuständige Behörde gemäß § 16a TierSchG mit geeigneten Maßnahmen präventiv vorgehen muss. Zudem sind diese Ordnungswidrigkeiten gemäß § 18 TierSchG mit bis zu 25.000 Euro bußgeldbewehrt.

NTK und DJGT haben seit April 2020 sechs Anzeigen beim Ordnungsamt der Stadt Köln eingereicht, jeweils drei Reit- und Kutschpferde der folgenden Karnevalsgesellschaften betreffend:

·       Altstädter Köln 1922 e.V.

·       Kölner Funken Artillerie blau weiß von 1870 e.V.

·       Prinzen-Garde Köln 1906 e.V.

·       Colombina Colonia e.V.

·       Kölsche Funke rut-wieß vun 1823 e.V.

Jede ausführlich begründete Anzeige wurde mit einem Beweisvideo hinterlegt. Weitere 24 Anzeigen wurden dem Ordnungsamt der Stadt Köln avisiert, insgesamt somit 30 Fälle. Diese 24 Anzeigen betreffen Reit- und Kutschpferde (neben den oben bereits genannten) der folgenden Karnevalsgesellschaften:

·       Bürgergarde „blau-gold“ von 1904 e.V.

·       Reiter-Korps „Jan von Werth“ von 1925 e.V.

·       EhrenGarde der Stadt Köln 1902 e.V.

·       Kölner Karnevalsgesellschaft Nippeser Bürgerwehr 1903 e.V.

Bisher hat es keine Stellungnahme des Ordnungsamts der Stadt Köln dazu gegeben.

NTK und DJGT planen, mit ihren Informationen baldmöglichst und detailliert auch an die breite Öffentlichkeit zu gehen und insbesondere den Medien auf einer Pressekonferenz dazu Rede und Antwort zu stehen.

Über das NTK

Im „Netzwerk für Tiere Köln“ (NTK) arbeiten verschiedene Tierschutzvereine und 

 -organisationen aus dem Kölner Raum zusammen. Dabei bringt jeder Verein und jede Organisation seine Fokusthemen in das Netzwerk ein. Gemeinsam werden Ziele definiert, die dann auch gemeinsam verfolgt werden. Für das NTK die beste Basis, um sich mit Kopf und Herz für das Wohl von Mensch und Tier und ein harmonisches Miteinander einzusetzen.

Über die DJGT

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) ist eine Vereinigung, deren Mitglieder – vornehmlich Juristinnen und Juristen – sich mit dem deutschen, europäischen und internationalen Tierschutzrecht befassen. Die DJGT setzt sich für die Förderung des Tierschutzes ein und verfolgt das Ziel, auf den effektiven Vollzug der bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen und deren Fortentwicklung hinzuwirken.

Pressekontakt:

Christine Reichmann

presse@netzwerk-fuer-tiere-koeln.de

www.netzwerk-fuer-tiere-koeln.de

ZAHNPFLEGE BEI HUNDEN UND KATZEN

ZAHNPFLEGE BEI HUNDEN UND KATZEN

5. Juli 2020

Vernachlässigte Zahnhygiene bei Hunden und Katzen kommt leider häufig vor und sorgt für Schäden an Zähnen und Zahnfleisch. Deshalb ist es gut, bei seinen Tieren den Zahnstein regelmäßig professionell entfernen zu lassen – beim Tierarzt/bei der Tierärztin, beim/bei der Tierheilpraktiker*in. Sucht euch am besten jemanden, der dies ohne Narkose durchführt, da sie eure Tiere zusätzlich belastet. Leider ist dies nicht bei allen Hunden und Katzen möglich.

Regelmäßige Zahnpflege

Regelmäßige Zahnpflege bei euren Hunden und Katzen ist wichtig. Dabei können sich industriell hergestellte Produkte nachteilig auswirken. Sie bestehen meist aus Bindegewebe und nicht aus hochwertigem Eiweiß. So nehmen eure Tiere zusätzliche Kalorien auf. Aus diesem Grund empfehlen wir natürliche Zahnreinigungsmöglichkeiten. Für eure Hunde eignen sich hier beispielsweise Kauwurzeln aus Baumheide, Kaffeeholz-Kaustäbe oder Olivenholz-Kauknochen. Achtet bei der Wahl eures Favoriten darauf, dass er von der Größe her so ist, dass er vom Hund nicht heruntergeschluckt werden kann.

Desinfizierende Trinkwasserzusätze lehnen wir grundsätzlich ab. Sie sorgen zwar für einen frischen Atem. Aber ob jeder Trinkwasserzusatz auf Dauer vollkommen verträglich für jedes Tier ist, lässt sich nicht mit hundertprozentiger Sicherheit sagen. Sinnvoller ist das tägliche Zähneputzen bei Hunden und Katzen. Allerdings lässt sich das nicht jeder Vierbeiner so ohne Weiteres gefallen. Wer sich bei seinem Tier für die tägliche Zahnpflege entscheidet, hat eine Reihe von Möglichkeiten: von der manuellen Zahnbürste bis zur Zahnbürste mit Ultraschall. Auch bei den Zahnpasten gibt es eine große Auswahl. Hier solltet eure Wahl auf etwas fallen, das natürlich ist und ohne chemische Zusätze auskommt.

Wann ihr sofort zum Profi müsst

Wenn eure Hunde oder Katzen Auffälligkeiten an den Zähnen zeigen, ist ein Besuch bei eurem  Tierarzt/ärztin bzw. Tierheilpraktiker*in unvermeidlich. Auch weil es durchaus sein kann, dass euer Tier Schmerzen hat, diese aber nicht klar anzeigt. Ein sofortiger Besuch ist auch immer dann angeraten, wenn euer Vierbeiner Futterbestandteile verändert aufnimmt oder Futterbestandteile meidet, außerhalb der Futterzeiten aus dem Maul speichelt oder blutet oder wenn ihr feststellt, dass euer Hund oder eure Katze einen Zahn verloren hat oder Zähne beschädigt sind. Ein Zahncheck ist immer dann vonnöten, wenn das Zahnfleisch eurer Lieblinge um die Zähne herum gerötet oder blutig ist und/oder sich Beläge auf den Zähnen zeigen.

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  • Ankündigung Pressekonferenz 29.10.2020

Pferde im Rosenmontagszug

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  • Einladung zur Online-Pressekonferenz am 29.10.2020: Pferde im Kölner
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