Netzwerk für Tier Köln: Bündelung der Kräfte beim Rosenmontagszug
Mit der Hilfe vieler Kölner Tierschützerinnen und Tierschützer wird das NTK am Rosenmontag in Köln (24.02.2020) Pferde mit ihren Reitern im Rosenmontagzug vom Aufstellungsplatz bis zum Zugende begleiten. Über Filmaufnahmen werden das Verhalten der Reiter und die Qual der Pferde dokumentiert. Ziel ist es, mit der juristischen Unterstützung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. jeden dokumentierten Verstoß gegen das Tierschutzgesetz anzuzeigen. Weder der Rat der Stadt Köln noch das Festkomitee Kölner Karneval ist Willens, zum Schutz von Teilnehmern, Besuchern und Pferden den längst überfälligen und rechtlich gebotenen Beschluss zu fassen, auf Pferde im Karneval zu verzichten.
Unser Sprecher Claus Kronaus hat dazu am 29.01.2020 report-K ein zusammenfassendes Interview gegeben: https://youtu.be/dPQcVtdVDtc
Darum gehören Pferde aus juristischen Gründen nicht in den Karneval bzw. in Karnevalszüge:
Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (§ 3 Satz 1 Nr. 6) und das Grundgesetz (Artikel 20a, Tierschutz seit 2002 mit Verfassungsrang)
(Quelle: Kommentar Tierschutzgesetz Hirt/Maisack/Moritz)
Verstoß gegen § 3 Satz 1 Nr. 6 Tierschutzgesetz:
Verbot der Schaustellung von Pferden, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind
… einfache Schmerzen, Leiden oder Schäden sind dabei ausreichend, keine Erheblichkeitsschwelle zu beachten
… Angst und der Wesensart des Pferdes zuwiderlaufende Einwirkungen gelten ebenfalls als Leid
… eine Rechtfertigung aus vernünftigem Grund ist nicht möglich
… dieser Verstoß ist bußgeldbewehrt gem. § 18 Tierschutzgesetz mit bis zu 25.000 €
… und ergibt einen Handlungszwang für die zuständige Behörde gemäß § 16a Abs. 1 Satz 1 Tierschutzgesetz:
„Die zuständige Behörde trifft die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen.“
Beispiele für zahlreich beobachtetes Pferdeleid während des Rosenmontagszugs:
- Einsatz scharfer Gebisse (z.B. Kandaren) zur Kontrolle über Schmerzeinwirkung
- „Rollkur“: Überdehnung des Nackens durch Ziehen des Pferdekopfes bis auf die Brust mit dem Ziel der Gefügigmachung/Unterordnung [Drück mich]
- Gewalteinwirkung, z.B. Schlagen
Chronologie seit 09/2018:
20180913_Augenzeugenbericht_Frau_M.pdf
20180913_Präsentation_Ausschuss_AuB.pdf
20180913_Stellungnahme_DJGT_Pferde_im_Karneval.pdf
20181219_NTK_und_DJGT_fordern_Maßnahmenverschärfung.pdf
20190130_Antwort_Umwelt-_und_Verbraucherschutzamt_red.pdf
20190226_Pressemitteilung_NTK_und_DJGT.pdf
Alle Entscheidungsträger – bis hin zu NRW-Innenminister Reul – wurden von uns mehrfach auf obigen rechtlichen Sachverhalt detailliert hingewiesen. Niemand kann also behaupten, ihm wäre dies unbekannt.
13.09.2018 Anhörung im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
- Präsentation des NTK
- Rechtliche Stellungnahme der DJGT
- Augenzeugenbericht Frau M. über den zweiten Unfall beim Rosenmontagszug 2018 (Kutschpferde rennen mit voller Geschwindigkeit sehenden Auges direkt in einen LKW)
19.12.2018 Erneutes Anschreiben an alle Entscheidungsträger mit dem Fokus auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und Ankündigung von Filmaufnahmen für Anzeige von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz
30.01.2019 Antwort des Umwelt– und Verbraucherschutzamt
- Maßnahmen werden als ausreichend angesehen, Verstöße gegen das Tierschutzgesetz der von uns genannten Art zu verhindern
- … falls diese doch eintreten, werden sie sanktioniert.
Anmerkung NTK:
- Da die Maßnahmen u.a. kein Verbot der scharfen Gebisse sowie der Rollkur vorsehen, können sie deren Einsatz und damit den Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gar nicht verhindern.
- Das NTK versteht seine angekündigten Filmaufnahmen mit dem Ziel der Anzeige von Verstößen als „Amtshilfe“, da die Veterinäre unmöglich den gesamten Rosenmontagszug beobachten können.
26.01.2019 Pressemeldung ein paar Tage vor dem Rosenmontagszug mit Wiederholung aller Details und erneuter Ankündigung von Filmaufnahmen für Anzeige von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz