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Tierschutz Köln

Pferde gequält für Sport und Spaß – Tierschutzwidriges Handeln nicht länger tolerieren!

Pferde gequält für Sport und Spaß – Tierschutzwidriges Handeln nicht länger tolerieren!

18. August 2021

Die Szene, die sich bei den Olympischen Spielen in Tokio im Fünfkampf mit Annika Schleu und dem Pferd Saint Boy abspielte, hat zu einer breiten Debatte über den Pferdesport geführt. Das Pferd hat die erwünschte Leistung verweigert, die Reiterin verlor Gold. Nun wird diskutiert, die Regeln des Fünfkampfes zu ändern und auch die Grundsatzdebatte wird von einigen Seiten geführt, ob Pferde überhaupt als „Sportmittel“ genutzt werden sollten. Doch nicht nur im Leistungssport wird Pferden (zu) viel abverlangt, auch in anderen Bereichen nutzt der Mensch Pferde unter zweifelhaften Umständen rein zum eigenen Vergnügen aus.

In zahlreichen Karnevalsumzügen müssen immer noch Pferde mitlaufen, obwohl die Tiere dabei offenkundig leiden. In Festumzügen gibt es laute Musik und zahlreiche andere Geräusche, es sind oft Millionen von Zuschauern und Teilnehmern vor Ort und die Veranstaltung geht über Stunden, dabei fliegen auch noch permanent Gegenstände durch die Luft – kein gutes Umfeld für ein Fluchttier. Alle Sinne eines Pferdes sind darauf ausgelegt, Gefahren frühestmöglich zu erkennen und ihnen zu entrinnen. Was genau ein Pferd in einer bestimmten Situation in Panik versetzen könnte, kann niemand voraussehen. Wie trainiert das Pferd ist, spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle. Auch Saint Boy war ein trainiertes Springpferd, der olympische Parcours hätte kein Problem für ihn darstellen sollen, dennoch ließ er sich nicht dazu bringen, ihn zu absolvieren. Daneben hat das Pferd auch noch eine sog. Aufziehtrense mit Martingal getragen, welche für das Springreiten unzulässig ist, da sie bei falscher Handhabung, durch Druck sowohl auf Zunge, Kiefer und Genick, starke Schmerzen und Leiden verursachen kann. In Karnevalsumzügen ist es gängige Praxis, Kutschpferde mit Kandaren zu führen, sehr scharfen Gebissen, die nur äußerst feinfühlig eingesetzt werden sollten.

„Kutscher und auch Reiter sind selten professionell ausgebildet und kennen das ihnen zugeteilte Pferd kaum. Eine Konstellation, die gerade durch die aktuellen Geschehnisse stark diskutiert wird, denn ein Vertrauensverhältnis von Pferd und Reiter ist in stressigen Situationen extrem wichtig“, so Lara Casper, Pressesprecherin des Netzwerks für Tiere Köln. „Wenn ein Pferd panisch ist, kann es kaum gehalten werden und alle Mittel, die dann noch das Pferd am Durchgehen hindern können, sind als tierschutzwidrig zu betrachten.“ Zwar mögen weder Gerte und Sporen noch scharfe Gebisse per se tierschutzwidrig sein, ihre Handhabe in akut gefährlichen Situationen und unter Druck wird dem Tier jedoch in den allermeisten Fällen starke Schmerzen und Leiden zufügen. Der Deutsche Tierschutzbund erstattete bereits Strafanzeige gegen Reiterin und Trainerin aufgrund von Tierquälerei, die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) veröffentlichte eine rechtliche Bewertung zur Gewaltanwendung gegenüber Pferden im Sport. Bereits 2018 brachte sie eine Stellungnahme zum Mitführen von Pferden in Karnevalsumzügen heraus – beide sind eindeutig: wer Tiere quält, muss mit Strafe rechnen.

Im Kölner Rosenmontagszug 2020 konnte das NTK festhalten, wie ein Kutschpferd der Altstädter Köln 1922 e.V. mehrmals panisch versuchte durchzugehen. Nur mittels massivem Einsatz der Kandare, also nur unter schwerster Schmerzeinwirkung konnte das Pferd daran gehindert werden. Dies geschah an demselben Ort, an dem schon 2018 eine Kutsche durchgegangen war und mehrere Menschen schwer verletzt hat. Das Sicherheitsrisiko für Mensch und Tier ist gravierend und nicht abwendbar, ein panisches Pferd ist selbst unter Zufügen von Schmerzen oder gar Schäden kaum unter Kontrolle zu bringen. Die Fünfkämpferin Schleu hatte mehrfach mit der Gerte auf das Pferd eingeschlagen und die Sporen vehement eingesetzt, dennoch war das Pferd nicht zur Mitarbeit zu bewegen. „Durch Schmerzen mag das Tier zwar kurzzeitig beispielsweise am Durchgehen gehindert werden, die Angst des Pferdes wird jedoch noch verstärkt, daneben verbieten es das Tierschutzgesetz und das Staatsziel Tierschutz in Artikel 20a Grundgesetz einem Tier Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Wenn die Nutzung eines Pferdes einzig über negative Einwirkungen nicht in eine unmittelbare Gefahrensituation mündet, kann sie nicht tragbar sein“ urteilt Casper.

Das Netzwerk für Tiere Köln setzt sich seit Jahren für ein Verbot der Nutzung von Pferden im Karneval ein. Im letzten Jahr stellte der Dachverband zusammen mit der DJGT sechs Ordnungswidrigkeitenanzeigen, im Zuge welcher die Stadt Köln bestätigte, dass das Mitführen eines Pferdes in einem Festumzug, soweit es mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden ist, als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Veterinärbehörden müssen nun zwingend handeln und geeignete Maßnahmen für ein Verhüten künftiger Verstöße treffen. Die Stadt Bonn setzte im Juni 2021 aufgrund des hohen Sicherheitsrisikos und zum Wohl der Tiere ein Verbot von Pferden im Karneval um. Alle anderen Städte sollten nun folgen, nachdem Olympia noch einmal bewiesen hat, dass ein Pferd in Panik nicht mehr kontrollierbar ist.

Weitere Information

DJGT Stellungnahme zur Gewaltanwendung gegenüber Pferden im Rahmen der Olympischen Spiele Tokio 2021 vom 17.08.2021

DJGT Stellungnahme zur Verwendung von Pferden in Karnevalsumzügen vom 14.09.2018

Pressekonferenz: Pferde im Kölner Rosenmontagszug 2020 – Stadt Köln handelt grob fahrlässig!


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