Panische Pferde beim Rosenmontagszug: Stadt Köln stellt „Tradition“ über Pferdeleid uns nimmt großes Risiko in Kauf
Das Netzwerk für Tiere Köln (NTK) und die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) haben sechs Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen hinsichtlich der Verwendung von Pferden im Rosenmontagszug Februar 2020 gestellt und die Stadt Köln zum Handeln aufgefordert.Weitere 24 Anzeigen sind vorbereitet. Doch das zuständige Amt für Umwelt- und Verbraucherschutzhat fünf der ersten sechs Anzeigen mit einer rechtlich nicht ordnungsgemäß das Tierschutzrecht berücksichtigenden Begründung verworfen. NTK und DJGT kündigen an, Ende Oktober auf einer Pressekonferenz detailliert Stellung zu nehmen und dabei erneut das immense Sicherheitsrisiko für Mensch und Tier in den Fokus zu rücken.
Aus Sicht des NTK und der DJGT ist der Umstand erfreulich, dass die Stadt Köln Anzeigen auf Basis von § 3 Satz 1 Nr. 6 Tierschutzgesetz erstattet hat. Dieser Paragraf verbietet es, Tieren im Rahmen einer „Schaustellung“ wie dem Kölner Rosenmontagszug Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Damit biegt die Stadt Köln endlich auf den jahrelang von NTK und DJGT geforderten rechtlichen Weg ein, hatte sie doch noch in der Anhörung im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden am 13.09.2018 die Anwendbarkeit des genannten Paragrafen verneint und damit die Abstimmung unzulässig beeinflusst.
Allerdings verlässt sie diesen rechtlichen Weg auch direkt wieder, denn sie führt eine in diesem Zusammenhang vom Gesetzgeber nicht vorgesehene „Erheblichkeitsschwelle“ ein, ein Abwägen zwischen Pferdeleid einerseits und der „Tradition“, den Karneval in Köln mit Pferden zu begehen, als sogenannter „vernünftiger Grund“ andererseits. Für fünf der sechs von NTK und DJGT eingereichten Anzeigen geht diese fragwürdige Abwägung aus Sicht der Stadt Köln zu Lasten der Pferde aus, weshalb aufgrund dieser Anzeigen trotz des dokumentierten Tierleids keine Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurden.
Aus Sicht von NTK und DJGT ist dies ein unerträglicher, inakzeptabler und rechtlich bedenklicher Vorgang! Das festgestellte Leid der Pferde hätte unbedingt Sanktionen nach sich ziehen müssen. Aus diesem Tierleid resultiert zudem ein unkalkulierbar großes Sicherheitsrisiko für Mensch und Tier. Einer Studie der Pferdeexpertin Dr. Willa Bohnet, tierärztliche Hochschule Hannover, aus dem Jahr 2011 zufolge, ergriffen 96% der an der Studie beteiligten 70 Pferde bei simulierten Jubel- und Applausgeräuschen in der Lautstärke 85-97 Dezibel, einer für den Rosenmontagszug absolut üblichen Lärmbelastung, die Flucht und hatten einen maximalen Anstieg des Stresshormons Kortisol zu verzeichnen. Übertragen auf den Rosenmontagszug bedeutet dies, dass dort fast alle Pferde über eine Dauer von fast vier Stunden maximal gestresst und einem ständigen Fluchttrieb ausgesetzt sind!
Der Lärm ist aber nur einer von unzähligen weiteren Stressfaktoren im Rosenmontagszug wie scharfen Gebissen, umherfliegenden Gegenständen etc. Die in den letzten Jahren beim Rosenmontagszug gemachten Videoaufnahmen belegen eindrucksvoll die mannigfaltige Belastung für die Pferde – jedoch nicht aus Sicht der Stadt Köln! NTK und DJGT haben leider keine Möglichkeit, gegen diese Entscheidung der Stadt Köln auf dem Klageweg vorzugehen; diesen gibt es hier schlichtweg nicht. Hoffnungen machen Entwicklungen auf NRW-Landesebene, wo ein deutlich höheres Problembewusstsein zu herrschen scheint. So empfiehlt der NRW-Tierschutzbeirat u.a. ein Verbot von Kutschen bei Karnevalsumzügen.
In einer Pressekonferenz am 29.10.2020 werden NTK, DJGT und ein Vertreter von PETA Deutschland e.V. der Öffentlichkeit über diese und andere Details berichten, sich dabei auf die Kompetenz von Pferdeexperten/Innen berufen und Einblick in das Bild- und Videomaterial geben, welches beim Rosenmontagszug 2020 erstellt wurde. Die Journalisten und die Öffentlichkeit können sich dann ein eigenes Bild machen. Ort und Uhrzeit der Veranstaltung werden noch im Rahmen einer Einladung bekannt gegeben.

Das Netzwerk für Tiere Köln (NTK, www.netzwerk-fuer-tiere-koeln.de) ist einZusammenschluss mehrerer, teilweise seit Jahrzehnten etablierter Vereine undOrganisationen aus dem Kölner Raum, die sich jeweils verschiedenen Themen desTierschutzes widmen. Das NTK hat sich dem Wohl von Mensch und Tier und demharmonischen Miteinander verschrieben.

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT, www.djgt.de) ist eine Vereinigung, deren Mitglieder – vornehmlich Juristinnen und Juristen – sich mit dem deutschen, europäischen und internationalen Tierschutzrecht befassen. Die DJGT setzt sich für die Förderung des Tierschutzes ein und verfolgt das Ziel, auf den effektiven Vollzug der bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen und deren Fortentwicklung hinzuwirken.