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Tierschutz Köln

Erneut Missstände und Tierleid beim Rosenmontagszug 2023: Appell für einen pferdefreien Karneval

Erneut Missstände und Tierleid beim Rosenmontagszug 2023: Appell für einen pferdefreien Karneval

10. November 2023

Folgenden offenen Brief hat das NTK an die Oberbürgermeisterin von Köln und weiterhin die Kölner Ratsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die CDU, die SPD, DIE LINKE, die FDP und Volt, das Festkomitee Kölner Karneval, Düsseldorfs Oberbürgermeister Keller, Minister Krische des MUNV NRW und das Comitee Düsseldorfer Carneval e.V. gesendet:

Sehr geehrte Frau Reker,

mit der letzten Session hat der Kölner Karneval sein 200-jähriges Jubiläum gefeiert (Link) – leider mit einem Rosenmontagszug, der auch nach 200 Jahren noch Leid für Mensch und Tier bedeutete. Das kann mit dem Geist des Karnevals nicht vereinbar sein, der doch Spaß und Heiterkeit bringen soll. Stattdessen werden Pferde auch in der anstehenden Saison dazu gezwungen, in diesem Zug inmitten von Lärm, Menschenmassen, fliegenden Gegenständen und engen Gassen mitzulaufen. Leid und Schmerz der Tiere wird dabei ignoriert, ebenso wie das immense und nicht behebbare Sicherheitsrisiko für alle Beteiligten und Umstehenden. Die 2022 überarbeiteten „Leitlinien zum Umgang mit Pferden beim Einsatz in Karnevalsumzügen“ sind nur Feigenblatt und ändern nichts an den zahlreichen Problemen, die ein Umzug mit Pferden mit sich bringt – Probleme, die sich nur mit einem Verbot von Pferden im Rosenmontagszug beheben lassen (vgl. Stellungnahme hierzu vom 28.02.2022, siehe unten). Wir schätzen die Bereitschaft, etwas für den Tierschutz und die Sicherheit zu verbessern, wenn diese Bereitschaft echt wäre. Jedoch werden selbst die unzureichenden Leitlinien nicht eingehalten und können teilweise aufgrund der Gegebenheiten im Zug gar nicht eingehalten werden. Hierzu sei beispielhaft die Maßgabe genannt, dass allen Pferden nach einer Teilnahmezeit von 4 Stunden eine mindestens halbstündige Pause zu ermöglichen ist und nach längstens 8 Stunden die Tiere ganz aus dem Zug zu nehmen sind. Dabei bereits unbeachtet bleiben die langen Aufstell- und Wartezeiten sowie die An- und Abreise. Die verlangte Pause wurde 2023 keinem Pferd ermöglicht. Auch dauerte der gesamte Zug in diesem Jahr über 11 Stunden. Zudem soll ein stark nervöses und gestresstes Tier aus dem Zug genommen werden. Diese Vorgabe ist vollkommen unpraktikabel, da es an keiner Stelle möglich ist, ein Pferd durch die Absperrungen und Zuschauermengen am Rand aus dem Zug herauszuführen. Weiterhin waren die Pferdegruppen entgegen den Leitlinien nicht alle am Anfang oder Ende des Zuges platziert und waren teilweise auch direkt hinter Musikkapellen (z.B. bei der Ehrengarde). Es kam auch immer wieder zu längeren Wartezeiten, da der Zug aufgrund von Unfällen o.ä. anhalten musste.


Dass das Festkomitee Kölner Karneval e.V. kein Interesse am Tierschutz hat und jegliche freiwillige Selbstregulation nicht funktioniert, zeigt auch der Fall des gerichtlich verurteilten Pferdequälers Horst S. aus Monschau. Obwohl dem Festkomitee bekannt war, dass der Mann laut Urteil des Amtsgerichts Monschau vom 13.02.23 seine Pferde wiederholt und massiv mit Gegenständen wie Hammer und Mistgabel misshandelte, durften die Tiere – wie schon in den Jahren zuvor – vor Kutschen gespannt beim Rosenmontagszug mitlaufen, ebenso wie der Pferdequäler selbst. Er gab vor Gericht an, für Karnevalsumzüge gebucht zu werden, „weil die Leute wüssten, dass er seine Tiere im Griff habe“.
Dass es auch sehr gut ohne Pferde geht, hat man beim Rosenmontagszug 2019 gesehen. Der Umzug fand wegen des Sturms ohne Tiere statt – dafür mit viel Kreativität und brillanten Einfällen wie Holzpferden, Steckenpferden, Pferdekostümen und E-Kutsche. Vor allem: mit begeisterten Zuschauern und Teilnehmern. Nicht die Pferde, sondern genau dieser Einfallsreichtum bilden den Geist des Karnevals. In diesem Sinne, wenn auch nicht direkt im karnevalistischen Kontext, wurde in diesem Jahr die Oper „AIDA“ in Hannover mit einem riesigen und lebensechten Elefanten aufgeführt. (Link).


Eine entsprechende Anpassung der Tradition bedeutet keinesfalls das Ende des Brauchtums. Ganz im Gegenteil bekommt dieses durch einen pferdefreien Umzug neues Leben und noch mehr begeisterte Jecken als zuvor. Bereits Anfang 2018 – noch vor dem schlimmen Kutschunfall – ergab eine INSA-Meinungsumfrage unter NRW-Bürgern, dass eine knappe Mehrheit – rund 47 Prozent der Befragten – ein Verbot von Pferden in Karnevalszügen befürwortet. 45 Prozent der Menschen äußerten keine Bedenken.
Pferde sind Fluchttiere mit einem Gewicht von mehreren hundert Kilo. Ihre scharfen Sinne lassen sie jede auch nur denkbare Gefahr frühestmöglich erkennen und ihr Instinkt verleitet sie zur Flucht – dieser Instinkt ist so stark ausgeprägt, dass nichts ihn völlig abstellen kann. Ein gutes Beispiel dafür ist der schwere Unfall im Kölner Rosenmontagszug von 2018. Damals wurden 5 Menschen schwer verletzt und nur durch großes Glück kam es zu keinem Todesfall (Link). 2022 wie auch 2023 entstanden beim Rosenmontagszug nahezu identische, kritische Situationen, die ohne weiteres genauso oder gar schlimmer hätten enden können.


Auch durch ein umfangreicheres Training kann nie eine völlige Sicherheit garantiert werden. Das zeigt unter anderem ein aktueller Fall: Bei der Krönungsparade von König Charles und Königin Camilla im Mai 2023 in London geriet ein Pferd kurz hinter der Kutsche des Königspaares außer Kontrolle und krachte rückwärts in eine der Absperrungen. Hier blieb es für alle Beteiligten bei einem Schrecken, es hätte jedoch genauso gut zu dramatischen Verletzungen für Pferd, Reiter (zu diesem Zeitpunkt ohne Helm) und Zuschauern kommen können. Auch bei den Proben zu Queen Elizabeths Thronjubiläum kam es 2022 zu einem Unfall mit Pferd und Reiter. Die Pferde der Londoner Gardereiter sind wesentlich umfangreicher ausgebildet und trainiert als die Pferde, die normalerweise für den Rosenmontagszug zur Verfügung gestellt werden.


Unsere jährliche Dokumentation des Rosenmontagszuges dient auch zur Grundlage für Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen Verstoßes gegen § 3 Satz 1 Nummer 6 Tierschutzgesetz. So lange Pferde im Zug mitlaufen müssen, werden wir genau hinschauen.
Wir appellieren an Sie, für die Zugteilnehmer, die Zuschauer und die Pferde: lassen Sie die Pferde in ihrem Stall oder auf der Wiese und stattdessen der Kreativität der Karnevalsgruppen freien Lauf!


Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Netzwerk für Tiere Köln

Hier geht es zu der genannten Stellungnahme


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