Stellungnahme zum Interview mit Herrn Thomas Ungruhe (Leiter der zuständigen FN-Abteilung „Vereine, Umwelt, Breitensportund Betriebe“) durch Frau Basic und zum FN-Positionspapier bzgl. des Einsatzes von Pferden zur Brauchtumspflege
Es ist erschreckend, dass einer Institution wie der FN (Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. Bundesverband für Pferdesport und Pferdezucht Fédération Equestre Nationale) die vielen offensichtlichen Dinge verborgen bleiben, die wir beobachtet und uns durch unabhängige Pferde-Experten nochmal bestätigen lassen haben.
Während die FN die Eindrücke beim Rosenmontagszug 2020 als sehr positiv beschreibt, stellten wir einen hohen psychischen Belastungsgrad bei vielen Tieren fest, der geübten Augen wie denen der FN Mitarbeiter eigentlich nicht verborgen bleiben dürfte. Nahezu alle Pferde zeigen deutliche Anzeichen von Stress und Angst: Schwitzen, Lippenzittern, Kopfschlagen, Rückwärts- und Seitwärtsgehen, heftiges Stresskauen, Leidgesichter.







Lobend wird erwähnt, dass ein Gespann vor dem Zug ausgemustert wurde, da das Pferd sehr nervös war. Gleiches hätte bei vielen Pferden passieren müssen.
Das Festkomitee hatte eigene Regularien auf den Weg gebracht, an die sich nicht gehalten wurde. Die Musik wurde nicht oder nur unzureichend heruntergedreht (Beispiel: Ende Tribüne Colosseum, wo die Musik am Ende, als noch Pferde an der Tribüne entlanggingen, schlagartig wieder aufgedreht wurde – also eher ein zusätzlicher Schreckmoment für die Pferde). Wir haben bis zu 103 Dezibel gemessen als Pferde direkt an den Boxen standen.
Trotz der geforderten 35 Pflichtstunden sind bei einigen Reitern offensichtliche Defizite festzustellen: Sporen an hochgezogenen Absätzen. Bei ständiger Bewegung des Reiters wird so vorne das Pferde mittels Zügel gebremst, gleichzeitig aber mit den Sporen und durch Beinarbeit angetrieben. Bei einigen Reitern zerren die Handführer ständig am Gebiss – bei einigen Reitern sogar von beiden Seiten. Man sollte davon ausgehen, dass – wenn überhaupt – nur Reiter am Zug teilnehmen dürften, die in der Lage sind, das Pferd alleine zu kontrollieren und keiner ständige Hilfe durch einen Handführer bedürfen.



Durch den Einsatz einheitlicher Zäumungen in den Farben der KGs scheint diese nicht immer passend für das jeweilige Pferd zu sein. In vielen Fällen ist sie zu eng verschnallt, es passen keine zwei Finger unter den Nasenriemen, das Pferd kann an Atemnot leiden, wenn die Trompete abgeklemmt wird und so Schmerzen am Nasenbein entstehen. Das kann ein zusätzlicher Grund für das häufig beobachtete Kopfschlagen sein.


Bei fast allen Kutschpferden sitzt der Kehlriemen viel zu eng.




Bandagen sind selten unterfüttert und können so Durchblutungsstörungen verursachen.
Das Pferd soll maximal 20 % seines Eigengewichtes tragen müssen (Reiter, Sattel und Wurfmaterial) Das ist in einigen Fällen zumindest anzuzweifeln:




Als sehr leichtsinnig im Hinblick auf die schrecklichen Ereignisse in 2018 (Unfall mit 5 Verletzten durch eine Kutsche) erachten wir, dass genau bei dieser “Unglücksgruppe” (Treuer Husar) wieder 10 Reitpferde direkt hinter einer Fußgruppe gingen oder bei den Blauen Funken, wo eine Kutsche unmittelbar hinter einer Fußgruppe mit sehr vielen Kindern ging. Außerdem verstößt diese Reihenfolge der Blauen Funken gegen die Auflage des Festkomitees, die vorsieht, dass vor jeder Kutsche ein LKW positioniert werden muss.



Sedierungen fanden nachgewiesenermaßen statt. Das verstößt nicht nur gegen selbstauferlegte Regeln, sondern auch gegen ein offizielles Verbot.
Wir haben ergo bei unseren Beobachtungen viele Ordnungswidrigkeiten gemäß § 3 Satz 1 Nummer 6 i.V. m. § 18 Absatz 1 Nummer 4 Tierschutzgesetz nachweisen können. Der Rosenmontagszug ist eine Schaustellung i. S. v. § 3 Satz 1 Nr. 6 Tierschutzgesetz, bei dem die zur Schau gestellte Tiere keine Schmerzen, Leiden (bspw. Ängste oder hochgradigen Stress) oder Schäden ohne Beachtung einer Erheblichkeitsschwelle erleiden dürfen. Anderenfalls führt dieser Verstoß gegen § 3 Satz 1 Nr. 6 dazu, dass der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 Tierschutzgesetz besteht.
Das „Netzwerk für Tiere Köln“ hat immer den offenen Austausch gesucht. Wir haben uns den Fragen der Politik bei zwei Anhörungen gestellt und Argumente und Fakten vorgetragen, wir haben die Vereine, die Pferde beim
Rosenmontagszug mitführen, zu einer offenen Podiumsdiskussion eingeladen, zu der auch Pferdeexperten zu Wort kamen, die unisono bestätigten, dass man mit dem üblich betriebenen Aufwand kein Fluchttier auf den Rosenmontagszug vorbereiten kann und dass die Vorbereitungen in keiner Weise mit denen von Polizeipferden verglichen werden können. Polizeipferde kennen Ihre Reiter sehr lange und haben durch sehr intensive Zusammenarbeit ein Vertrauensverhältnis aufbaut. Ein Polizeipferd ist in der Regel auch nicht dauerhaft im Einsatz, sondern nur für kurze Sequenzen und auf keinen Fall für 3-5 Stunden wie die Rosenmontagszugpferde.
Auch das Training der Pferde zur Vorbereitung auf den Rosenmontagszug (Gelassenheitsprüfung) ist keine adäquate Vorbereitung auf eine Extremsituation wie den Rosenmontagszug. Es spricht nicht von Pferdeverstand zu denken, weil ein Pferd durch ein Flittergitter und über eine Plane geht, sei es ausreichend auf die Reizüberflutung bei einem Karnevalszug vorbereitet.
In dem Interview erwähnt Herr Ungruhe, dass Reiter und Fahrer ein dickes Fell brauchen: Wir sind der Meinung, dass nicht die Fahrer und Reiter ein dickes Fell brauchen, sondern die eingesetzten Pferde.